Wahlarzt
Sie wählen den Arzt / die Ärztin Ihres Vertrauens aus!
- Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen und darum ist eine Verrechnung per Krankenschein bzw. e-card nicht möglich.
- Das Honorar wird persönlich mit der Patientin/dem Patienten mittels einer Honorarnote, die Sie bar oder mittels Zahlschein einzahlen können, verrechnet.
- Zur Kostenrückerstattung schicken Sie die Originalhonorarnote plus Zahlungsbeleg an Ihre zuständige Krankenkasse.
- Die Höhe des rückerstatteten Betrages ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und hängt ebenso von der Art der Behandlung ab.
- Ein Rückersatz steht der Versicherten/dem Versicherten nicht zu, wenn im selben Quartal ein Vertragsarzt desselben Fachgebietes (in diesem Fall ein Praktischer Arzt) aufgesucht wurde. Ausgenommen sind Behandlungen, die der Vertragsarzt nicht anbietet
- Die verordneten Medikamente erhalten Sie zum normalen Rezepttarif in der Apotheke.
- Überweisungen zum Facharzt oder Einweisungen ins Krankenhaus sind natürlich möglich.
- Krankenstandsmeldungen können falls nötig ebenfalls ausgestellt werden.
Zum Schluss noch ein positiver Aspekt, der Ihnen bei der Entscheidung, mich als Wahlärztin aufzusuchen vielleicht hilft:
Ich nehme mir mehr Zeit für ein ausführliches Gespräch und kann daher auf die individuellen Bedürfnisse der Patientin/des Patienten oder der Angehörigen, besser eingehen.